Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Den Steuerbescheid vom letzten Jahr, die Lohnsteuerbescheinigung und die Steueridentifikationsnummer (steht auf dem Lohnzettel).
Bringen Sie ca. 1 h Zeit und eine Portion Neugier mit.
Was kann ich von einem Erstgespräch bei Ihnen erwarten?
Beratung über die Fristen und Termine beim Finanzamt, eine Vorkalkulation für das Steuerberaterhonorar, Informationen bei Firmengründung, Darstellung der Leistungspallette für eine Full-Service-Steuerberatung.
Gibt es bei meinem alten Steuerberater Kündigungsfristen?
Wenn Sie das
Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger
Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache
bestehen.
Sollte z. B. mit der Steuererklärung oder der Buchhaltung bereits
begonnen worden sein und sich noch in Bearbeitung befinden, hat die alte Kanzlei
Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit. Daher empfehlen wir Ihnen, die
begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertig stellen zu
lassen und danach zu wechseln.
Wie unterstützen Sie Unternehmer aber auch Privatpersonen bei der Digitalisierung der benötigten Belege?
Wir sind offen für die Nutzung einer Cloudlösung für die Belegverwaltung und für die digitale Anbindung der Bankkonten. Dabei nutzen wir „DATEV Unternehmen online“. Wir sind aber auch für Ihre individuellen Cloudanwendungen offen.
Über „DATEV Meine Steuern“ können uns auch Privatpersonen ihre Belege und Informationen über die zertifizierte Cloud zur Verfügung stellen - geschützt vor fremdem Zugriff. Durch diese Cloudlösungen sind sämtliche Auswertungen per Knopfdruck online beim Mandanten.
Wie weise ich bestimmte Aufwendungen nach, um sie steuerlich abziehen zu können?
Machen Sie vom Angebot / der Anzeige oder vom Artikel einen Screenshot und schreiben mit 2 bis 3 Zeilen einen Eigenbeleg. Ordnen Sie diesen Eigenbeleg der Bankabbuchung, mit der der Artikel bezahlt wurde.
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
Alle Belege für Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen entweder fortlaufend oder hinter dem Kontoauszug abgelegt werden. Welche Variante vorzuziehen ist, klären wir mit Ihnen in einem Gespräch.
Nur bitte keine Kartonbuchhaltung abgeben! Barbelege können nach Monat vorsortiert werden. Alle Belege der Kasse müssen im Kassenbuch (digital oder per Hand) zugeordnet werden. Via Kreditkarte bezahlte Belege sind mit dem Namen der Kreditkartengesellschaft (Abk.) zu versehen.
Wie können Sie mich bei meiner Existenzgründung unterstützen?
- Wir erstellen mit Ihnen die Planzahlen für die ersten drei Jahre und ggf. den Businessplan.
- Wir beantragen schnell für Sie die Steuernummer beim Finanzamt und die USt.-ID-Nr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Wir klären, wie Sie sich in Bezug auf Krankenversicherung und Altersvorsorge aufstellen sollten.
- Wir informieren Sie, ob Sie sich beim Gewerbeamt oder nur beim Finanzamt anmelden müssen.
Sind Kosten für Arbeitskleidung steuerlich abzugsfähig?
Der klassische Blaumann, der weiße Arztkittel und Sicherheitsschuhe sind natürlich abzugsfähig. Gebrandete Firmenjacken, Hosen oder Polos sind auch steuerlich abzugsfähig. Jedoch sind der Business-Anzug oder die Bluse sowie Freizeitkleidung nicht abzugsfähig.
Sind Sie auf bestimmte Branchen spezialisiert?
Wir sind auf Medien-, Handels- und Handwerksunternehmen sowie auf Immobilien-Unternehmen spezialisiert. Andere Branchen wie Ärzte / Apotheken und Gastronomie sind bei uns auch sehr gut aufgehoben.
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